Wird Stadtverwaltung vorsichtiger gegenüber Dümo?

 

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Firma Dümo wird vorerst nicht eingeleitet.

Im Wesentlichen wurden folgende Punkte bemängelt:

  

·         Grundstück befindet sich nicht im Besitz des Antragstellers

 

·         Räumliche Begrenzung nicht eindeutig aufgezeigt

 

·         Anschluss an Graskamp ist nicht klar

 

·         Naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht konkretisiert

 

·         Min. 1000 m² plus Teilfläche des Ausstellungs- und Bürogebäudes im gesetzlich fixierten Überschwemmungsgebiet

 

https://www.dzonline.de/Duelmen/3957315-Bauamt-bemaengelt-Antrag-als-zu-unkonkret-Erster-Daempfer-fuer-Duemo

 

Siehe hierzu auch den Blogeintrag vom 18. September 2019 inklusive Fotos.