Wird Stadtverwaltung vorsichtiger gegenüber Dümo?
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Firma Dümo wird vorerst nicht eingeleitet.
Im Wesentlichen wurden folgende Punkte bemängelt:
· Grundstück befindet sich nicht im Besitz des Antragstellers
· Räumliche Begrenzung nicht eindeutig aufgezeigt
· Anschluss an Graskamp ist nicht klar
· Naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht konkretisiert
· Min. 1000 m² plus Teilfläche des Ausstellungs- und Bürogebäudes im gesetzlich fixierten Überschwemmungsgebiet
Siehe hierzu auch den Blogeintrag vom 18. September 2019 inklusive Fotos.